CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West
Herzlich willkommen auf der Homepage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West!

Herzlich willkommen auf der Homepage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West!

Wir möchten Sie auf dieser Seite über die Arbeit der Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West, die Arbeit der einzelnen Ortsunionen im Westen von Münster und über allgemeine Themen informieren.

Die Bezirksvertretung Münster-West ist u.a. zuständig für die Sanierung und Ausstattung der Spielplätze, die Pflege des Ortsbildes, die Ausgestaltung der im Stadtbezirk vorhandenen und neuanzulegenden Grün- und Parkanlagen, in Angelegenheiten des Denkmalschutzes, in kulturelle Angelegenheiten, Kunst im öffentlichen Raum, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Heimatpflege und Brauchtum, Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen, Wahl von Schiedspersonen etc. für die Stadtteile Nienberge, Gievenbeck, Roxel, Albachten, Sentrup und Mecklenbeck.

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West sieht sich gerade gegenüber den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Institutionen im Westen in einer besonderen Verantwortung. Wir sehen uns als verlässlicher und verantwortungsvoller Partner und unterstützen die vielfältigen Projekte, einzelnen Veranstaltungen und besonderen Aktivitäten u.a. auch durch die Bereitstellung von Finanzmitteln.

Sprechen Sie uns gerne an, wir freuen uns über Ihre Anregungen!

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vor 20 Tagen 9 Stunden
vor 22 Tagen 2 Stunden

↪️ Wiederwahl der Schiedsperson für den
Bezirk 4 ? Albachten/Mecklenbeck ↩️

Die 5-jährige Amtszeit der bisherigen Schiedsperson für den Bezirk 4 Albachten / Mecklenbeck endet im November 2024. Der bisherige Amtsinhaber Herr Wolfgang Gouterney hat sich erneut um dieses Amt beworben und bekleidet es, nach seiner Erfolge Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-West am 07.11.2024, für eine weitere Amtszeit. Weitere Bewerbungen von Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, lagen hier nicht vor.

Herr Gouterney war zunächst 4 Jahre lang stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Albachten / Mecklenbeck, bevor er im September 2019 zum Schiedsmann für diesen Bezirk gewählt wurde.

Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. https://www.ag-muenster.nrw.de/infos/streitschlichtung/index.php

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vor 22 Tagen 2 Stunden

↪️ Schlautbogen: Keine zeitlichen und
finanziellen Ressourcen für Instandsetzung ↩️

Sperrung Brücke mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Arbeitsschutz zwingend

Die Verwaltung teilt auf die Fragen der CDU-Fraktion in der BV-West mit Schreiben vom 26.09.2024 mit:

1. Die Vermeidung der Sperrung einer Brücke wird stets durch die Verwaltung angestrebt, ist hier allerdings aus technischer Sicht nicht sinnvoll umsetzbar. Bei einem baulichen Eingriff sollten nach Auffassung der Verwaltung die vorhandenen Schäden dauerhaft wirksam behoben werden. Ein örtliches Nachbessern einzelner Schadstellen hätte keine nachhaltige Verbesserung zur Folge, denn die oberste mangelhafte Beschichtungsschicht würde in anderen Bereichen weiter abblättern. Folglich wäre es eine stets wiederkehrende und dadurch insgesamt kostenintensivere Aufgabe der Schadensausbesserung mit der Schaffung eines "Flickenteppichs". Auch wird optisch kein einheitliches Farbbild erreicht. Zur Sicherstellung eines optisch ansprechenden Bildes bei gleichzeitiger Qualitätssicherung, ist die vorhandene schadhafte Beschichtung vollständig vom Geländer zu entfernen und neu aufzubringen. Dies ist in einem verhältnismäßigen Aufwand und unter Schutz der Umgebung nach Auffassung der Verwaltung nur im Werk möglich.Da für den Zeitraum der Demontage keine Absturzsicherung am Bauwerk vorhanden ist, ist eine Sperrung mit Blick auf die Verkehrssicherheit und den Arbeitsschutz zwingend. Das Entfernen der alten Beschichtung erfolgt mittels Strahlverfahren. Bei Arbeiten vor Ort ist eine Einhausung der Brücke erforderlich, die ebenfalls eine Nutzung der Brücke ausschließen würde. Zudem schafft das Verfahren erhöhte Kosten und stellt zusätzlich eine Gefährdung der Umwelt sowie des Verkehrs auf der untenliegenden Fritz-Stricker-Straße dar.

2. Die abblätternde Beschichtungsschicht ist für sich vollständig abgebunden. Laut Hersteller erfolgen weder Einträge in Nahrungsketten noch in das Grundwasser. Vereinfacht gesagt stellen die Abblätterungen den Verkehr begleitenden Restmüll dar, vergleichbar zu Reifenabrieb oder Scherben. Die Entfernung erfolgt im Zuge der üblichen Reinigungszyklen.

3. Das Erscheinungsbild der Brücke missfällt auch der Verwaltung. Wie bereits zuvor erläutert, bedarf die Instandsetzung jedoch zeitlicher und finanzieller Ressourcen, die nach Bewertung der Verwaltung derzeit nicht zur Verfügung stehen. So stellen die optischen Mängel an der Schlaufbogen-Brücke einen niederprioritären Handlungsbedarf dar, im Vergleich zu konstruktiven, sprich die Standsicherheit gefährdenden, Schäden an anderen Brückenbauwerken. Um hier zukünftige unplanmäßige Sperrungen, wie es in 2022 vier Geh- und Radwegbrücken ereilte, auszuschließen, liegt der klare Fokus auf der Sicherstellung der Funktionalität des vorhandenen Verkehrsnetzes und dessen Brückenbauwerken. Sofern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird die Instandsetzung des Geländers der Brücke am Schlautbogen in die Wege geleitet.

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vor 2 Monaten 19 Tagen
vor 2 Monaten 19 Tagen
vor 8 Monaten 1 Tag

Die CDU-Fraktion in der BV-West wünscht Ihnen ein frohes und gesegnetes Osterfest 🐣💐🐇!

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